Als Drückerkolonne werden umgangssprachlich Verkäufer im Außendienst bezeichnet, die oft außerhalb der gesetzlichen Regelungen für Haustürgeschäfte und ohne die für sie geltenden Schutzbestimmungen des Handelsvertreterrechtes zumeist Zeitschriften-Abonnements, Telefonanschlüsse oder vorgeblich gemeinnützige Spenden einwerben. Drückerkolonnen sind in der Regel im Reisegewerbe tätig und verwenden Methoden des Direktmarketings, allerdings in einer Weise, die allgemein als unmoralisch oder kriminell oder als unerwünschte Werbung empfunden werden. Im Zweifelsfall kann die Polizei benachrichtigt werden, die Werber überprüft und gegebenenfalls Platzverweise ausspricht.