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Französisch Deutsch Vorladungen, gerichtlichen Ladungen

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Dekl. Vorladung f, gerichtliche Ladung
f
assignation à comparaître en justice
f
recht, jur, Verwaltungspr, Verbrechersynd.Substantiv
neutralisieren
neutraliser {Verb}: I. neutralisieren / unwirksam machen, unschädlich machen, einen Einfluss aufheben, ausschalten; II. {Rechtsw.}, {JUR}, {Militär} neutralisieren / einen Staat durch einen Vertrag zur Neutralität verpflichten; III. {Militär} ein (Grenz)gebiet von militärischen Anlagen und Truppen räumen, frei machen; IV. {Chemie} neutralisieren / bewirken, dass eine Lösung weder basisch noch sauer reagiert; V. {Physik} Spannungen, Kräfte, Ladungen u. a. aufheben, gegenseitig auslöschen; VI. {Sport} neutralisieren / einen Wettkampf unterbrechen und die Wertung aussetzen;
neutraliser chemi, milit, phys, allg, jur, Rechtsw., übertr.Verb
unschädlich machen
neutraliser {Verb}: I. neutralisieren / unwirksam machen, unschädlich machen, einen Einfluss aufheben, ausschalten; II. neutralisieren / einen Staat durch einen Vertrag zur Neutralität verpflichten; III. {Militär} ein (Grenz)gebiet von militärischen Anlagen und Truppen räumen, frei machen; IV. {Chemie} neutralisieren / bewirken, dass eine Lösung weder basisch noch sauer reagiert; V. {Physik} Spannungen, Kräfte, Ladungen u. a. aufheben, gegenseitig auslöschen; VI. {Sport} neutralisieren / einen Wettkampf unterbrechen und die Wertung aussetzen;
neutraliser Verb
ausschalten
neutraliser {Verb}: I. neutralisieren / unwirksam machen, unschädlich machen, einen Einfluss aufheben, ausschalten; II. {Rechtsw.}, {JUR}, {Militär} neutralisieren / einen Staat durch einen Vertrag zur Neutralität verpflichten; III. {Militär} ein (Grenz)gebiet von militärischen Anlagen und Truppen räumen, frei machen; IV. {Chemie} neutralisieren / bewirken, dass eine Lösung weder basisch noch sauer reagiert; V. {Physik} Spannungen, Kräfte, Ladungen u. a. aufheben, gegenseitig auslöschen; VI. {Sport} neutralisieren / einen Wettkampf unterbrechen und die Wertung aussetzen;
neutraliser Verb
appellabel
appellable {Adj.}: I. {JUR} appellabel / keine Möglichkeit bietend, ein Rechtsmittel einzulegen, durch Berufung nicht anfechtbar (von gerichtlichen Entscheidungen);
appellablejurAdjektiv
Dekl. Restitutionsklage -n
f

plainte de restitution {f}: I. Restitutionsklage {f} / Klage auf Wiederaufnahme eines mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens wegen schwerwiegender Verfahrensmängel;
plainte de restitution -s
f
jurSubstantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 18.05.2024 12:50:34
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