pauker.at

Französisch Deutsch entschädigen

Übersetze
FilternSeite < >
DeutschFranzösischKategorieTyp
entschädigen indemniserVerb
entschädigen Konjugieren dédommager Verb
vergüten
rémunérer {Verb}: I. remunerieren / entlohnen, entschädigen; vergüten;
rémunérer Verb
entlohnen
rémunérer {Verb}: I. remunerieren / entlohnen, entschädigen; vergüten;
rémunérer Verb
entschädigen
rémunérer {Verb}: I. remunerieren / entlohnen, entschädigen; vergüten;
rémunérer Verb
remunerieren
rémunérer {Verb}: I. remunerieren / entlohnen, entschädigen; vergüten;
rémunérer Verb
Entschädigung, das Entschädigen -en, --
f

réparation {f}: I. Reparation {f} / Reparatur {f}, Reparierung {f}; II. Reparation {f} eine Form der Regeneration , bei der durch Verletzung verloren gegangene Organe ersetzt werden; III. Reparationen {f/Plur.} nur im Plural: Kriegsentschädigungen {f/Plur.}, Wiedergutmachungsleistungen {f/Plur.};
réparation compensation
f
Substantiv
entschädigen
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser Verb
billigen
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser polit, pol. i. übertr. S.Verb
vergüten
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser Verb
indemnisieren
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde]; III. {Politik} indemnisieren / straffrei machen;
indemniser polit, allg, jur, Rechtsw., pol. i. übertr. S.Verb
straffrei machen
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde]; III. {Politik} indemnisieren / straffrei machen;
indemniser Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 03.06.2024 7:27:50
neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit
Ä
  <-- Eingabehilfe einblenden - klicken