configuration: I. Konfiguration, das Konfigurieren / Gestaltung {f}, Gestalt {[f}: II. {Medizin} Konfiguration {} / a) äußere Form, Gestalt oder Aufbau eines Organs oder Körperteils; b) Verformung {f} (z. B. des kindlichen Schädels bei der Geburt); III. Konfiguration {f} / Aspekt {m}; IV. {Chemie} Konfiguration {f} / die dreidimensionale, räumliche Anordnung der Atome um ein Zentralatom; V. {Psychologie} Konfiguration {f} / Anordnung und wechselseitige Beziehung verschiedener Einzelerlebnisse in einem zusammenhängenden Sachverhalt; VI. {Sprachwort} Konfiguration {f} / a) geordnete Menge besonders von semantischen Merkmalen; b) Gruppe syntaktisch verbundener Wörter; VII. {Astronomie}, {Astrologie} Konfiguration {f} / bestimmte Stellung der Planeten; VIII. {EDV} Konfiguration {f} / konkrete Zusammenstellung {f} einer Rechenanlage aus Zentraleinheiten, Ein- und Ausgabegeräten und Speichergeräten sowie deren Vernetzungsstruktur; Auswahl {f}, Zusammenstellung und Verknüpfung der Software für einen Rechner, eine Rechenanlage;
concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren;